Informationen

Verkaufsstellen von Fischereierlaubnisscheinen:

  • Alfred Müller – Kehlbachsberg 3 / Winterleite 6 – 96361 Windheim
  • Online-Karten über Hejfish.com (Fangmeldungen sind auf hejfish.com unter „Angelkarten & Käufe“ zu melden. Dies gilt auch für Leermeldungen. Bei Nichtmeldung erfolgt eine automatische Sperrung von Hejfish für weitere Käufe!)

Kosten für Tageserlaubnisscheine:

Ölschnitzsee: 18 Euro
Teuschnitz Fiedlerteiche/Torbergteich: 18 Euro

Kosten für Jahreserlaubnisscheine (nur für Mitglieder):

Ölschnitzsee: 100 Euro

Kombikarte Ölschnitzsee/Fiedlerteiche/Torbergteich: 115 Euro

Fiedlerteiche/Torbergteich: 130 Euro

Angelbedingungen:

  • Den Anordnungen der Fischereiaufseher/-innen ist unbedingt Folge zu leisten
  • Verstöße haben die Einziehung des Erlaubnisscheines zur Folge und ziehen eine Ahnung gemäß Vereinssatzung bzw. gesetzlichen Vorschriften nach sich
  • Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden und dergleichen
  • Während Gemeinschaftsveranstaltungen sind alle übrigen Vereinsgewässer gesperrt
  • Die Angelsaison am Ölschnitzsee beginnt mit dem offiziellen Anangeln

Fangvorschriften:

  • Das Angeln ist nur am Ufer aus mit einer Handangel erlaubt
  • Erwachsenen in Begleitung eines Kindes (4-10 Jahre) ist das Angeln mit zwei Handangeln gestattet
  • Gefangene untermaßige Fische, die erkennbar verletzt und nicht mehr lebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind der täglichen Fangmenge anzurechnen
  • Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden
  • Jeder in Besitz genommene Fisch ist unverzüglich ordnungsgemäß zu versorgen und in die Fangliste einzutragen
  • Jeder Angler ist verpflichtet, entsprechende Geräte zur waidgerechten Landung (z.B. Kescher, Löseschere) immer mitzuführen
  • Anfüttern ist nur im beschränkten Umfang während des Angelns gestattet

Verboten ist:

  • Das Zelten und Betreiben von offenen Feuerstellen ohne Genehmigung des Vorstandes
  • Das Befahren gesperrter Wege und der Grünanlagen
  • Das Angeln auch bei zum Teil vereister Wasseroberfläche
  • Abfallentsorgung außerhalb der Abfalltonnen
  • Am Ölschnitzsee:
    • das Verwenden eines Setzkeschers
    • das Angeln bei Badebetrieb
    • das Anfüttern
  • In Teuschnitz:
    • das Angeln mit Spinner, Blinker, Wobbler, u. ä. bis 30. September
    • das Angeln zwischen Absperrung und Einlauf

Im Verein gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Schonzeiten und Schonmaße:

  • Salmoniden: 01.10. – 15.03 / 30 cm
  • Karpfen: keine Schonzeit / 40 cm
  • Schleie: 01.05. – 30.06. / 30 cm
  • Aal: 01.10. – 31.12. / 60 cm
  • Wels: keine Schonzeit / 80 cm
  • Hecht: 15.02. – 15.05. / 60 cm
  • Zander: 15.02. – 15.05. / 60 cm
  • Ganzjährige Schonzeit: Elritze, Mühlkoppe, Karausche, Krebse, Schuppenkarpfen

Tägliche Fangmengen:

Ölschnitzsee:

  • 3 Salmoniden

Teuschnitz:

  • 1 Hecht oder Zander oder Wels
  • 1 Aal
  • 2 Karpfen oder 2 Schleien oder
  • 1 Karpfen und 1 Schleie

Jahresfanglimit:

30 Fische / bei Gewässerkombination jeweils 15 Fische

Zuwiderhandlungen haben den unverzüglichen Entzug des Erlaubnisscheines durch das Kontrollpersonal zur Folge