Verkaufsstellen von Fischereierlaubnisscheinen:
- Alfred Müller – Kehlbachsberg 3 / Winterleite 6 – 96361 Windheim
- Online-Karten über Hejfish.com (Fangmeldungen sind auf hejfish.com unter „Angelkarten & Käufe“ zu melden. Dies gilt auch für Leermeldungen. Bei Nichtmeldung erfolgt eine automatische Sperrung von Hejfish für weitere Käufe!)
Kosten für Tageserlaubnisscheine:
Ölschnitzsee: 18 Euro
Teuschnitz Fiedlerteiche/Torbergteich: 18 Euro
Kosten für Jahreserlaubnisscheine (nur für Mitglieder):
Ölschnitzsee: 100 Euro
Kombikarte Ölschnitzsee/Fiedlerteiche/Torbergteich: 115 Euro
Fiedlerteiche/Torbergteich: 130 Euro
Angelbedingungen:
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher/-innen ist unbedingt Folge zu leisten
- Verstöße haben die Einziehung des Erlaubnisscheines zur Folge und ziehen eine Ahnung gemäß Vereinssatzung bzw. gesetzlichen Vorschriften nach sich
- Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden und dergleichen
- Während Gemeinschaftsveranstaltungen sind alle übrigen Vereinsgewässer gesperrt
- Die Angelsaison am Ölschnitzsee beginnt mit dem offiziellen Anangeln
Fangvorschriften:
- Das Angeln ist nur am Ufer aus mit einer Handangel erlaubt
- Erwachsenen in Begleitung eines Kindes (4-10 Jahre) ist das Angeln mit zwei Handangeln gestattet
- Gefangene untermaßige Fische, die erkennbar verletzt und nicht mehr lebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind der täglichen Fangmenge anzurechnen
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden
- Jeder in Besitz genommene Fisch ist unverzüglich ordnungsgemäß zu versorgen und in die Fangliste einzutragen
- Jeder Angler ist verpflichtet, entsprechende Geräte zur waidgerechten Landung (z.B. Kescher, Löseschere) immer mitzuführen
- Anfüttern ist nur im beschränkten Umfang während des Angelns gestattet
Verboten ist:
- Das Zelten und Betreiben von offenen Feuerstellen ohne Genehmigung des Vorstandes
- Das Befahren gesperrter Wege und der Grünanlagen
- Das Angeln auch bei zum Teil vereister Wasseroberfläche
- Abfallentsorgung außerhalb der Abfalltonnen
- Am Ölschnitzsee:
- das Verwenden eines Setzkeschers
- das Angeln bei Badebetrieb
- das Anfüttern
- In Teuschnitz:
- das Angeln mit Spinner, Blinker, Wobbler, u. ä. bis 30. September
- das Angeln zwischen Absperrung und Einlauf
Im Verein gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Schonzeiten und Schonmaße:
- Salmoniden: 01.10. – 15.03 / 30 cm
- Karpfen: keine Schonzeit / 40 cm
- Schleie: 01.05. – 30.06. / 30 cm
- Aal: 01.10. – 31.12. / 60 cm
- Wels: keine Schonzeit / 80 cm
- Hecht: 15.02. – 15.05. / 60 cm
- Zander: 15.02. – 15.05. / 60 cm
- Ganzjährige Schonzeit: Elritze, Mühlkoppe, Karausche, Krebse, Schuppenkarpfen
Tägliche Fangmengen:
Ölschnitzsee:
- 3 Salmoniden
Teuschnitz:
- 1 Hecht oder Zander oder Wels
- 1 Aal
- 2 Karpfen oder 2 Schleien oder
- 1 Karpfen und 1 Schleie
Jahresfanglimit:
30 Fische / bei Gewässerkombination jeweils 15 Fische
Zuwiderhandlungen haben den unverzüglichen Entzug des Erlaubnisscheines durch das Kontrollpersonal zur Folge